Hinkley Point C

AKW-Neubau Hinkley Point C - Beschwerde auch international relevant
Diese Beschwerde vor dem Aarhus Komitee gegen das Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) betrifft nicht nur die deutschen Pläne und Programme, sie betrifft auch indirekt die Energieprogramme der Nachbarländer mit den geplanten AKW in Polen, Tschechien und Großbritannien. Eine in dieselbe Richtung zielende und für das Vorhaben nötige Beschwerde gegen die Europäische Kommission und deren SUP-Direktive wurde vom Aarhus Komitee bereits positiv behandelt. Allerdings hat dann die Politik auf der vom 11. bis 15.September 2017 in Budva, Montenegro, stattfindenden Vollversammlung der Mitgliedsstaaten der Aarhus Konvention unter Protest der teilnehmenden NGO die endgültige Entscheidung bis auf die nächste Vollversammlung im Jahre 2021 verschoben. Wir beobachten schon seit einiger Zeit, dass die Politik inzwischen verstärkt Druck auf das Aarhus Komitee ausübt. Mehr Rechte für Individuen scheinen der Lobby zu schaden.

So kam es zum ersten Mal in der Geschichte der Aarhus Konvention im Fall des britischen AKW Hinkley Point C zu der Kuriosität, dass das Aarhus Komitee seine bereits getroffene Entscheidung um 180 Grad revidierte. Zuerst hatte Brigitte Artmann gewonnen, und Deutschland verloren. Die Bundesregierung hätte auf Wunsch der Öffentlichkeit in Großbritannien um Beteiligung an der Umweltverträglichkeitsprüfung Hinkley Point C ersuchen müssen. Deutschland hatte ein derartiges Ersuchen von Brigitte Artmann abgelehnt. Dann kam es zu einer Absprache von Großbritannien und Deutschland mit dem Ergebnis man werde die Umweltverträglichkeitsprüfung noch einmal aufmachen. Und das war der Grund, dass das Aarhus Komitee zum ersten Mal in der Geschichte seine Entscheidung änderte. Die Umweltverträglichkeitsprüfung Hinkley Point C wurde auch tatsächlich vom 10.August 2017 bis zum 20. Oktober 2017 in Deutschland neu eröffnet. Kurios daran: Die Baugenehmigung wurde bereits erteilt, da das ursprüngliche Verfahren in Großbritannien bereits 2013 abgeschlossen war. Nun hat entweder der Bauherr keine Rechtssicherheit. Oder der Öffentlichkeit wurden ihre Rechte auf Beteiligung von Anfang an, wenn alle Optionen offen sind, auch die Nullvariante, genommen. Was ein klarer Verstoß gegen die Aarhus Konvention wäre.

Auch kurios: Das Umweltinstitut München schickte 21.000 Einwendungen nach Großbritannien. Über die Petition „STOPPT TEMELIN“ wurden auch Einwendungen geschickt und auch Greenpeac Energy rief zum Einwenden auf. Und Großbritannien antwortete dem Bundesumweltministerium es wären circa 20.500 Einwendungen eingegangen. Da kann etwas nicht stimmen.

Einen Vorteil gab es durch die Beschwerde Hinkley Point C. Dem Bundesumweltministerium wurde vom Aarhus Komitee auferlegt, freundlicher mit seinen anfragenden Einwohnern umzugehen.

www.unece.org/environmental-policy/conventions/public-participation/aarhus-convention/tfwg/envppcc/envppcccom/acccc201392-germany.html