Willkommen – beim Rechtshilfefonds der Aarhus Konvention Initiative!

Beschwerde vor dem Aarhus- Komitee gegen Deutschland

Beschwerden gegen Pläne und Programme:          Deutsche Gesetze verletzen Völkerrecht

Gedeckt werden sollen mit dem Rechtshilfefonds Kosten für die Durchführung und Unterstützung von Aktivitäten, die eine „Verurteilung“ Deutschlands oder der EU wegen der Nichtumsetzung von Art.9 Absatz 3 und Art. 6 der Aarhus Konvention befördern.

 

Egal ob Netzentwicklungsplan, Bundesverkehrswegeplan, Endlagersuche und Atommüllentsorgung,  Braunkohletagebau, CO2-Verpressung oder der generell fehlende bundesweite „Fracking-Plan“:  Bei all diesen Plänen und Programmen hat die betroffene Öffentlichkeit nicht die ihr zustehenden Klagerechte.  Deutsche Gesetze verstoßen gegen rechtsverbindliches Völkerrecht. Das macht diese Projekte zu Schwarzbauten!

Aktuell:

 

Am 13.03.2020 hat unsere Anwältin Dr. Roda Verheyen die Beschwerde gegen den Netzentwicklungsplan beim Aarhus Komitee in Genf eingereicht. Den weiteren Verlauf kann man unter diesem Link verfolgen.

 

 

https://www.unece.org/environmental-policy/conventions/public-participation/aarhus-convention/tfwg/envppcc/envppcccom/preacccc2020178-germany.html

 

 

Danke an ALLE, die uns unterstützen und an Dr. Roda Verheyen und ihren Kollegen Séverin Pabsch!

 

Brigitte Artmann und Hilde Lindner-Hausner

 

Individuen werden nur unverbindlich an den Strategischen Umweltprüfungen von Plänen und Programmen beteiligt. Sie haben keinerlei Klagerechte um ihre Umwelt zu schützen. Aber auch Umweltverbände werden nur teilweise und nicht vollumfänglich rechtsverbindlich beteiligt. Beides verstößt gegen das Umwelt-Völkerrecht der Aarhus Konvention. Die Bundesregierung könnten ihren Einwohner*innen ihre Rechte sofort geben. Aber die Bundesregierung will das nicht tun. Im Gegenteil, sie verschärft die Gesetze noch.

Deshalb hat die Aarhus Konvention Initiative die Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen von der Hamburger Kanzlei Günther beauftragt, alles Nötige zu tun, um die Beschwerde zum Erfolg zu führen. Die Kanzlei vertritt auch Greenpeace.

 

Frau Dr. Verheyen hatte gegen die Lücken im neuen Umweltrechtsbehelfsgesetz

bereits nach der Verbändeanhörung im Mai 2016 eine Stellungnahme an das Bundesumweltministerium (BMU) abgegeben. Damit hatte die Bundesregierung Gelegenheit zum Nachbessern. Das BMU wollte den eigenen Verstößen aber nicht freiwillig abhelfen, sondern will die Entscheidung des Aarhus Komitees abwarten.

Die Bundesregierung begann daraufhin eine Verzögerungstaktik. So musste das Inkrafttreten des Bundesgesetzes am 01.06.2017 abgewartet werden, da dessen Verabschiedung immer wieder verschoben wurde. Grund für dessen Novellierung war das sogenannte Altrip-Urteil des EUGH. Dessen Umsetzung ist mangelhaft. Umweltschutzverbände üben nach wie vor heftige Kritik. Währenddessen stellten sich die von der Öffentlichkeit konfrontierten CDU-, CSU- und SPD- Abgeordneten dumm. Sie taten so, als hätten sie noch nie etwas von der Umweltrechtskonvention gehört.

Nach der Vollversammlung der Mitgliedsstaaten der Aarhus Konvention im September 2017 war klar,  die Politik übt verstärkten Druck auf das Aarhus Komitee aus. Dr. Verheyen riet deswegen dazu, dem Aarhus Komitee zu beweisen, dass Individuen in Deutschland auch unter dem neuen UmwRG nicht klagen können. Das haben wir inzwischen getan.


Sonderfall Fracking
Zusätzlich hat die Aarhus Konvention Initiative für den Sonderfall Fracking ein Rechtsgutachten beim Ökobüro Wien in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten ist hier zu finden. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass das Landes–Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) oder andere Landesentwicklungspläne (LEP) erhebliche Schwierigkeiten mit dem in Deutschland verbindlich geltenden Völkerrecht der Aarhus Konvention aufweisen. Wesentliche Umweltaspekte im Zusammenhang mit der unterirdischen Nutzung bei Fracking wurden nicht berücksichtigt. Lizenzen und Entnahmegenehmigungen werden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt. Da Fracking eine äußerst gefährliche Tätigkeit ist, sind auf jeden Fall auch eine grenzüberschreitende Beteiligung sowie der Zugang zu Gerichten erforderlich. Nichts hält die Bundesregierung als Vertragspartner der Konvention ab, der Studie sofort freiwillig im Fall von Gas- und Ölbohrungen, Kupfer-Leaching oder anderen derartigen unterirdischen Tätigkeiten nachzukommen. Mehr bei der explizit zum Gutachten erstellten Petition von Hilde Lindner-Hausner.

Mit dem Rechtshilfefonds wird das benötigte Geld gesammelt um die Kosten für
Rechtsanwalt, Gutachten und Übersetzungskosten für die Beschwerden zu bezahlen, sowie die inzwischen zusätzlich nötigen Kosten für Klagen vor heimischen Gerichten.

 

                   BITTE ACHTUNG: KEINE Spendenquittungen möglich!

 

                                    Treuhandkonto Aarhus-Beschwerde

 

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                                            Konto Aarhus Konvention Initiative
Brigitte Artmann Aarhus Konvention Initiative
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