STOPPEN SIE FRACKING!
Die Petition richtet sich an Bundesumweltministerin Schulze

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere neue Rechtsstudie über Fracking deckt gravierende Mängel auf!

Fordern Sie jetzt mit uns Bundesumweltministerin Schulze auf:
Bis die Rechtslage geklärt ist, muss jede Fracking-Tätigkeit sofort gestoppt werden.

Im Auftrag der Aarhus Konvention Initiative hat das ÖKOBÜRO Wien die Studie „Die Vereinbarkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen Deutschlands für Fracking mit der Aarhus Konvention“ verfasst.

Die Rechtsstudie zeigt gravierende Fehler im deutschen Rechtssystem auf. Diese Fehler beginnen in den Raumordnungsplänen in Zusammenhang mit der unterirdischen Nutzung bei Fracking, sowie in der Beteiligung der Öffentlichkeit auf strategischer Ebene.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass das Landes–Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) oder andere Landesentwicklungspläne (LEP) erhebliche Schwierigkeiten mit dem in Deutschland verbindlich geltenden Völkerrecht der Aarhus Konvention aufweisen. Wesentliche Umweltaspekte im Zusammenhang mit der unterirdischen Nutzung bei Fracking wurden nicht berücksichtigt. Lizenzen und Entnahmegenehmigungen werden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt.

Da Fracking eine äußerst gefährliche Tätigkeit ist, ist auf jeden Fall auch eine grenzüberschreitende Beteiligung sowie der Zugang zu Gerichten erforderlich.


Hier geht es zur explizit zum Gutachten erstellten Petition von Hilde Lindner-Hausner vom Bündnis Abgefrackt aus dem Weidener Becken.

Uns reicht`s! Ihre Spende für Aarhus! Stoppen wir die Fracker!

Für beide Konten gilt: Spenden für einen Rechtshilfefond können NICHT von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt daher KEINE Spendenquittungen. Sollten Restgelder verbleiben, so werden wir diese für unsere anderen von Brigitte Artmann eingereichten Aarhus-Klagen gegen Hinkley Point C und Temelin verwenden, oder für zukünftige Klagen z.B. gegen die geplanten AKW PAKS II oder AKW Polen, aber auch für die Klagen gegen die Laufzeitverlängerung Dukovany oder Cattenom, oder die Temelin-Schweißnaht 1-4-5 Akte 15/2001/SUJB. Sollte danach immer noch eine Restsumme vorhanden sein, so wird diese zweckgebunden für Aarhus-Klagen in Europa an Greenpeace überwiesen.

 


Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung.

Hilde Lindner-Hausner


Spendenkonto
Brigitte Artmann Aarhus Konvention Initiative
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF
(keine Spendenquittung möglich)

Treuhandkonto
Treuhandkonto Aarhus-Beschwerde
IBAN DE58 2008 0000 0404 6444 01
BIC: DRESDEFF200
Commerzbank AG
(keine Spendenquittung möglich)

Spenden über PayPal:
An Freunde verschicken für Spender kostenlos.

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/send-money-online

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